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Staatsform
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Parlamentarische Republik – Wikipedia
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Parlamentarische Republik
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Die Parlamentarische Republik ist als Staatsform eine Variante der modernen Republik, bei der Vorsitzende der Regierung (der Regierungschef oder Kanzler) vom Parlament gewählt wird. Der Regierungschef hat erweiterte Rechte gegenüber den Ministern. Parlamentarische Republiken gehören (wie die parlamentarische Monarchie) zu den parlamentarischen Regierungssystemen.
In einer parlamentarischen Republik bestehen die Aufgaben des Staatsoberhauptes, das durch eine Wahl bestimmt wird, vor allem in der Repräsentation des Staates gegenüber anderen Staaten. In Deutschland wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt, die aus dem Deutschen Bundestag und Delegierten der Länderparlamente zusammengesetzt ist.
Das mächtigste Regierungsamt hat in einer parlamentarischen Republik – im Unterschied zur Präsidialrepublik – nicht das Staatsoberhaupt, sondern im Regierungschef; die beiden Ämter sind nicht in einer Person vereint. Der Regierungschef (Bundeskanzler, Premierminister, Ministerpräsident) wird vom Parlament gewählt und geht aus dessen Mehrheitsfraktion hervor. Die Minister seines Kabinetts bestimmt der Regierungschef. Das Parlament kann die Regierung nur insgesamt abwählen. Die Regierung ist infolgedessen unmittelbar vom Parlament abhängig. Das dieser Machtverteilung zugrundeliegende Prinzip ist der Parlamentarismus.
Dagegen wird in einer präsidialen Republik (Präsidialdemokratie) der Präsident als Staatschef direkt gewählt und ist lediglich mit seiner Politik vom Parlament abhängig. Die Regierung führt dabei der Präsident selbst (USA) oder der vom Präsidenten bestimmte Regierungschef (Frankreich). In der sogenannten semipräsidialen Republik in Frankreich ist der Staatspräsident zwar formell nicht Regierungschef, hat aber entscheidenden Einfluss auf die Regierungsarbeit. Die Regierung ist jedoch mit allen Entscheidungen dem Votum des Parlaments unterworfen.
Bearbeiten Beispiele
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein parlamentarisch-republikanischer Bundesstaat mit einem Zweikammersystem (in dessen Rahmen seine Gliedstaaten an der Bundesgesetzgebung beteiligt werden), die deutschen Länder sind ebenfalls parlamentarische Republiken, besitzen aber im Gegensatz zum Bund Einkammersysteme.
Die Republik Österreich wird oft als gemischt präsidial-parlamentarisch bezeichnet, weil dem Bundespräsidenten in Ausnahmesituationen besondere Rechte zukommen. Im politischen Alltag jedoch ist Österreich de facto und auch verfassungsrechtlich eine parlamentarische Republik.
Weitere parlamentarische Republiken: Äthiopien, Bangladesch, Finnland, Ungarn, Tschechien, Indien, Botsuana, Türkei, Türkische Republik Nordzypern, Italien, Polen, Israel, Portugal, Rumänien, Serbien
Semipräsidiale Republiken: Frankreich, Russland
Bearbeiten Siehe auch
Parlamentarisches Regierungssystem, Präsidentielles Regierungssystem
Semipräsidentielles Regierungssystem, Präsidialrepublik
Staatsform

